„Eingriff muss erlaubt sein“ - auch in Offenbach wird das Beschneidungsurteil kontrovers diskutiert
Für Mark Dainow, den stellvertretenden Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde in Offenbach, ist die Beschneidung am achten Tag nach der Geburt „nicht verhandelbar“. Er betont deren Stellenwert als konstruktiven Bestandteil einer Religion, die mehr als alle anderen von rituellen Vorschriften geprägt ist: „Es gibt einen Konsens aller Richtungen im Judentum: Vom ultraorthodoxen rechten Rand bis zu den liberalen Reformern am linken Rand wird die Beschneidung als Beitritt zum Bund, als Symbolfaktor der Vollkommenheit akzeptiert.“
Noch deutlicher werde der Stellenwert der Beschneidung im Vergleich zu anderen religiösen Geboten wie dem Arbeitsverbot am Shabbat oder am höchsten jüdischen Feiertag, dem Yom Kippur: „Selbst an diesen Tagen darf die Beschneidung vorgenommen werden“, so Dainow. Anders als beim Islam müsse den chirurgischen Eingriff unbedingt ein Jude ausüben. Dainow, der das jüdische Leben in Deutschland durch ein Verbot in Gefahr sähe, fordert schon deshalb eine Rechtsklarstellung, um das verfassungsmäßige Gebot der freien Religionsausübung auch bei diesem Ritual zu gewährleisten: „Es geht ja nicht nur um die Religionsfreiheit, sondern auch darum, dass man eine gewisse Toleranz erwarten muss.“ Der Staat sei verpflichtet, die Freiheit „jeglichen kulturellen Handelns“ auch dann zu sichern, wenn er dadurch das moralische Empfinden „eines Teils der Bevölkerung“ vernachlässige.
Den ausführlichen Bericht über die Diskussionen um das Beschneidungsurteil finden Sie auf den Seiten der Offenbach Post.
(Bildquelle: op-online.de)