Jüdische Friedhöfe werden im Hebräischen als Bet Ha ´Olam (Haus der Ewigkeit) und als Bet Ha Chajim (Haus des Lebens) bezeichnet - im Jiddischen als ´Guter Ort´.

Die Ruhe des Toten darf nicht gestört werden, ein Grab darf nie neu belegt werden. Ihm gehört die Erde, in welche er gebettet wurde, für immer. Diese Unantastbarkeit eines Grabes und des Friedhofs ergibt sich aus der Vorstellung von der körperlichen Auferstehung der Toten bei der Ankunft des Maschiach (Messias). Daher ist auch eine Feuerbestattung nach hiesigem Ritus verboten. Nicht nur verhindert die Einäscherung, dass der Körper in die Erde zurückkehrt, da die Asche in der Regel zerstreut oder in einer Urne aufbewahrt wird; auch eine Auferstehung von den Toten ist unvorstellbar, wenn der Leib der Feuer gänzlich zerstört wurde. Im liberalen Judentum werden diese Glaubensgrundsätze zumeist nicht mehr wörtlich interpretiert, sondern auf die seelisch-geistige Weiterexistenz der Persönlichkeit nach dem irdischen Tod ausgelegt. Gleichwohl besteht weiter das ewige Ruherecht und die Unauflösbarkeit der Jüdischen Friedhöfe. Wir sorgen mit ganzer Aufmerksamkeit dafür, dass jüdische Grabstätten von Menschenhand unangetastet bleiben, bis zu jenem Tag, da neues Leben in anderer Form entstehen wird. Alleine die Natur darf hier eingreifen...

Die Erdbestattung in schlichter Form ist die heute übliche Form der Beisetzung. Auf dem Grabstein, dessen Aufstellung zwingend ist und meist nach 12 Monaten stattfindet, finden sich Angaben wie beispielsweise der Name der/des Verstorbenen, der Name des Vaters, religiös-soziale Funktionen in der Gemeinde und vor allem das Sterbedatum nach der hebräisch-religiösen Zeitrechnung. Daneben befindet sich am Schluss der Grabsteininschrift oft die mit hebräischen Buchstaben abgekürzte Formel "Möge seine/ihre Seele eingebunden sein in das Bündel ewigen Lebens.

Es gilt als gebührlich sich auf dem Friedhof respektvoll zu verhalten, beispielsweise tragen männliche Besucher eine Kopfbedeckung. Blumenschmuck ist unüblich und entspricht nicht jüdischem Brauchtum, statt dessen legen Besucher kleine Steine auf das Grab in Anlehnung an die Beisetzungen in der Wüste. Am Shabbat (Samstag) und an bestimmten jüdischen Feiertagen ist das Betreten des Friedhofs generell nicht gestattet, da diese Tage als Tage der Freude gelten.

Im Bundesland Hessen existieren heute noch ca. 350 Friedhöfe, die sich zu einem großen Teil immer noch außerhalb der Wohnbebauung befinden. Grundsätzlich wurden Grabstätten wegen der kultischen Unreinheit der Toten außerhalb und teilweise weit entfernt von Wohnorten angelegt. Die Jüdischen Friedhöfe sind aufgrund ihrer teils mehrere hundert Jahre alten Grabsteine von erheblicher kulturhistorischer Bedeutung und wurden daher vom Land Hessen als Kulturdenkmäler eingestuft.

Jüdische Friedhöfe sind heute weitgehend aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwunden. Dies rührt einerseits aus ihrer Lage häufig abseits der menschlichen Ansiedlungen, aber auch aus der Tatsache, dass in Folge der Shoah (des Holocaust) auf den meisten Friedhöfen nicht mehr bestattet wird.

Andererseits sind die jüdischen Friedhöfe auch Oasen der Ruhe und der Besinnung geworden, jedoch stets auch Orte der Hoffnung. Nicht nur der Hoffnung auf ein Leben nach dem Tod, sondern auch der Hoffnung und der Mahnung auf ein menschliches Miteinander.

Heute ist der

2. Kislev 5785 - 03. Dezember 2024