03.10.2022

Demo darf stattfinden - Jüdische Gemeinde Bad Nauheim ist empört

Bad Nauheim

An Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, soll in Bad Nauheim eine Demo der »Querdenker« stattfinden. Jüdische Gemeinde und die Stadt hatten gegen den Termin geklagt - vergeblich.

Auf den 5. Oktober, also den kommenden Mittwoch, fällt in diesem Jahr der höchste jüdische Feiertag Jom Kippur. Dieses Versöhnungsfest ist auch für die Jüdische Gemeinde Bad Nauheim ein strenger Ruhe- und Fastentag. »Wir beten an diesem Tag in der Bad Nauheimer Synagoge den ganzen Tag«, erklärt Manfred de Vries, der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde.

Am selben Tag treffen sich in der Kurstadt wieder die sogenannten »Querdenker«, um zu den Themen »Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung sowie Lebenshaltungskosten und Verarmung« ihre Meinung zu verkünden. Zu der Versammlung werden rund 50 bis 150 Teilnehmer erwartet. Oft ist diese Gruppe auch im Umfeld der Synagoge schon mit Trommeln, Trillerpfeifen, Lautsprecheranlagen und lauten Parolen durch die Kurstadt spaziert.

Manfred de Vries hält deshalb die Ansetzung dieser Veranstaltung für »skandalös, respektlos und provokant« und vermutet, dass wieder »AfD-Sympathisanten oder andere Extremisten« bei den Protestlern dabei sein könnten. »Das wäre genauso, als wenn hier an Heiligabend und Ostern solche Demos über die Bühne gehen. Das würden Christen wohl auch nicht respektieren«, erklärt er.

»Querdenker«-Demo: „Die Versammlung in Bad Nauheim darf trotz jüdischem Feiertag stattfinden“

Deshalb ist der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde gleich bei Bürgermeister Klaus Kreß vorstellig geworden, um eine Verlegung der Demonstration zu fordern. »Der Bürgermeister hat sofort alle Hebel in Bewegung gesetzt und großes Verständnis für unsere Empörung gehabt«, lobt de Vries. So ist es zu einer juristischen Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht in Gießen gekommen.

Die Stadt Bad Nauheim hatte in einem Bescheid vom 22. September gefordert, die Versammlung zeitlich zu verlegen auf einen anderen Termin in dem Zeitraum vom 6. Oktober bis zum 31. Oktober. Dies begründete sie mit befürchteten Gefahren und Konfliktpotenzial aufgrund des jüdischen Feiertags. Nun ist folgendes Urteil gefallen: »Die Versammlung in Bad Nauheim darf trotz jüdischem Feiertag stattfinden. Die Protestler müssen jedoch einen Mindestabstand von 300 Metern zur Synagoge und zum jüdischen Friedhof einhalten und im Radius von 500 Metern um diese religiösen Stätten weder Lautsprecheranlagen noch Trommeln oder Trillerpfeifen zum Einsatz bringen.« Die Änderung des Versammlungstages hätte der Sache nach ein Versammlungsverbot dargestellt, heißt es weiter.

Demo soll nun umgeleitet werden

Dieses Urteil zeige ihm, dass Demokratie nicht das umsetze, was notwendig sei, zeigt sich der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde empört. Der Erste Stadtrat Peter Krank indes verbucht es zumindest als Teilerfolg, wobei er natürlich kein Verständnis für die Veranstalter der Demo aufbringt. »Wir haben die Veranstalter auf die Wünsche der jüdischen Mitbürger hingewiesen und sie aufgefordert, die Veranstaltung zu verlegen. Doch sie sind dem nicht gefolgt, weil schon alles organisiert sei«, berichtet der Ordnungsdezernent, der aber einräumt, dass sich die Demonstranten bis dato an alle Auflagen der Stadt gehalten hätten.

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